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Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte ist wirksam 22.05.2020
Die für die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe zuständige 6. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe hat heute die geänderten Startgutschriftenregelungen für wirksam erklärt und sämtliche Klagen abgewiesen, mit denen die klagenden Parteien sich gegen die Neuregelungen in der Satzung der VBL für so genannte rentenferne Versicherte gewandt haben.

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