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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Das Landgericht Karlsruhe ist ausschließlich zuständig für Urkunden, die von einem Gericht oder einem Notar/einer Notarin des Landgerichtsbezirks Karlsruhe erstellt wurden. Dieser umfasst: Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Mühlacker, Philippsburg, Pforzheim und Waghäusel. Sowie für Urkunden, die von einem/einer beim Landgericht Karlsruhe vereidigten Übersetzer/Übersetzerin übersetzt wurden.

Urkunden von Städten, Gemeinden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen u.a.), Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt.

Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt.

Anträge auf Apostillen / Überbeglaubigungen können schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Urkunde (Original, keine Kopie!) eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie hier.

Die Urkunden werden nach Erledigung per Post zurückgesandt. Eine Abholung ist nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5 Werktage zuzüglich Dauer des Postversandes.

Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen (0721/926-2340).



Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:

 

Für Urkunden der Städte und Gemeinden
(wie z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen u.a.):

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 11
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/926-3338
http://www.rp-karlsruhe.de



Für Urkunden von baden-württembergischen Schulen oder den Landeslehrerprüfungsämtern:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-2569
http://www.kultusportal-bw.de

 

Für Urkunden aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstr. 46
70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-3021
https://mwk.baden-wuerttemberg.de

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