Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten einige wichtige Informationen zum Landgericht Karlsruhe geben
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage
Corona-Betrieb am Landgericht Karlsruhe
(Stand 04.01.2021)
Für das Landgericht Karlsruhe ist Folgendes zu beachten:
- Im Gebäude des Landgerichts gilt eine Maskenpflicht! Ausreichend ist ein sog. nicht-medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS).
Über die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in den Verhandlungen entscheiden die jeweiligen Vorsitzenden Richter*innen.
- Auch mit Maske muss ein Mindest-Abstand von 1,5m zu anderen Personen jederzeit
eingehalten werden, sowohl in Fluren und Treppenhäusern als auch in Aufzügen und Büros oder Sälen. Deshalb können
auch nur noch wenige Zuschauer zu Verhandlungen zugelassen werden.
- Für Anträge, Sprechstunden etc. sollten Sie vorab telefonisch
einen Termin vereinbaren. Sonst müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen.
- Folgende Personen dürfen ab sofort das Landgericht Karlsruhe nicht mehr
betreten:
- Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten
Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,
-
Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung
des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
- Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Corona-Risiko-Gebiet (lt. aktueller Liste des
Robert-Koch-Instituts) aufgehalten haben und keinen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können,
-
Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Ausnahmen von dem Betretungsverbot können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte
durch den Präsidenten des Landgerichts oder – für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen – durch die/den
jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden.
Bitte warten Sie ggf. vor dem Gebäude, bis Sie Bescheid erhalten.
- Wenn Sie Sorge haben, sich im Gericht mit Corona angesteckt zu haben, können Sie eine Mail
mit dem Betreff "Coronadaten" an poststelle@LGKarlsruhe.justiz.bwl.de schicken. Bitte nennen Sie darin Tag, Zeit
und Sitzungssaal Ihres Gerichtsbesuchs. Ggfl. teilen wir Ihnen dann mit, ob sich eine Corona-infizierte Person mit Ihnen gleichzeitig dort
aufgehalten hat.
- Auch im Corona-Betrieb gilt weiterhin:
- Verfahrensbeteiligte werden rechtzeitig informiert, ob und welche Verhandlungen stattfinden. Sie
müssen nicht nachfragen.
- Kommen Sie nur zu Gericht, wenn es angeordnet oder wirklich nötig ist. Zu Verkündungsterminen
muss z.B. niemand erscheinen.
- Bitte rufen Sie nur in ganz dringenden Fällen an. Verwenden Sie sonst lieber Fax, Mail oder den
elektronischen Rechtsverkehr.
- Für Informationen hinsichtlich der Regelungen der Amtsgerichte im Gerichtsbezirk des
Landgerichts Karlsruhe bitten wir Sie, die Homepage des jeweiligen Amtsgerichts zu besuchen.
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Anschriften:
Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe,
Erbprinzenstraße 20, 75175 Pforzheim (Kammer für Handelssachen,
Außenstelle Pforzheim, und auswärtige Strafkammern)
Dienst- und Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten des Landgerichts Karlsruhe sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag:
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07.00 Uhr bis 16.30 Uhr
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Freitag:
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07.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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sowie bei Gerichtsverhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Aus Sicherheitsgründen führen wir in unseren Gerichtsgebäuden
Einlasskontrollen durch. Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto
und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Referendarinnen/Referendare und Behördenvertreter/innen werden gebeten, sich mit Ihrem
Anwalts- bzw. Dienstausweis auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der
Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Karlsruhe gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Sie erreichen uns daher am besten
während der folgenden Kernarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Seit dem 1. Februar 2017 gibt es keine Sprechstunden für Apostillen und
Legalisationen beim LG Karlsruhe. Die Anträge sind ausschließlich schriftlich beim Landgericht einzureichen. Ein
Formular für einen Antrag finden Sie hier.
Telefonverbindungen:
Telefonvermittlung: 0721 / 926-0
Auskunft/Pforte: 0721 / 926-6054 und 07231 / 3090 (Außenstellen Pforzheim)
Faxnummern:
Telefax: Durchwahl
(0721) 926-3114
Weitere
Telefaxnummern:
Strafkammern: 926-2344
Auswärtige Strafkammern Pforzheim: 07231-309-302
Zivilkammer II: 926-6933
Zivilkammer III: 926-4913
Zivilkammer IV: 926-4913
Zivilkammer V: 926-6903
Zivilkammer VI: 926-6946
Zivilkammer VII: 926-6991
Zivilkammer VIII: 926-6946
Zivilkammer IX: 926-6991
Zivilkammer X: 926-6949
Zivilkammer XI: 926-6991
Zivilkammer XVIII: 926-6903
Kammern für Handelssachen I und III: 926-6903
Kammer für Handelssachen Pforzheim: 07231-309-393