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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landgerichts Karlsruhe
Wir möchten Ihnen auf diesen Seiten einige wichtige Informationen zum Landgericht Karlsruhe geben.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage Corona-Betrieb am Landgericht Karlsruhe
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Anschriften:
Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe,
Erbprinzenstraße 20, 75175 Pforzheim (Kammer für Handelssachen, Außenstelle Pforzheim, und auswärtige Strafkammern)
Dienst- und Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten des Landgerichts Karlsruhe sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag: |
07.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag: |
07.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
sowie bei Gerichtsverhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Aus Sicherheitsgründen führen wir in unseren Gerichtsgebäuden
Einlasskontrollen durch. Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto
und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Referendarinnen/Referendare und Behördenvertreter/innen werden gebeten, sich mit Ihrem
Anwalts- bzw. Dienstausweis auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der
Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Karlsruhe gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Sie erreichen uns daher am besten während der folgenden Kernarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Seit dem 1. Februar 2017 gibt es keine Sprechstunden für Apostillen und
Legalisationen beim LG Karlsruhe. Die Anträge sind ausschließlich schriftlich beim Landgericht einzureichen. Ein
Formular für einen Antrag finden Sie hier.
Hinweise für Prozessbevollmächtigte:
Wir bitten um Verständnis, dass wir über den elektronischen Eingang von Schriftsätzen keine telefonischen Auskünfte geben, da jede/r Absender*in eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs (§130a Abs. 5 Satz 2 ZPO) erhält. Wie Sie die Übermittlung von Schriftstücken vom elektronischen Anwaltspostfach zum Gericht prüfen können, ist unter https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/27 erläutert.
Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zu Fristverlängerungsanträgen möglichst ab. Diese werden mit Vorrang und so schnell wie möglich bearbeitet. Sie können die rechtzeitige Bescheidung erleichtern, wenn Sie die Anträge so früh wie möglich stellen und mit einem wiederholten Antrag bereits eine Stellungnahme des Gegners vorlegen.
Telefonverbindungen:
Telefonvermittlung:
Auskunft/Pforte:
und (Außenstellen Pforzheim)Faxnummern:
Telefax: Durchwahl
Weitere Telefaxnummern:
- Strafkammern:
- Auswärtige Strafkammern Pforzheim:
- Zivilkammer II:
- Zivilkammer III:
- Zivilkammer IV:
- Zivilkammer V:
-6903- Zivilkammer VI:
- Zivilkammer VII:
- Zivilkammer VIII:
-6946- Zivilkammer IX:
-6991- Zivilkammer X:
-6949- Zivilkammer XI:
-6991- Zivilkammer XVIII:
-6903- Kammern für Handelssachen I und III:
-6903- Kammer für Handelssachen Pforzheim:
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