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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Die Zivilabteilung des Landgerichtes Karlsruhe besteht aus:
- Kammern für erstinstanzliche Streitigkeiten (Streitwert über EUR 5.000, sofern keine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichtes - etwa für Wohnraummietstreitigkeiten - besteht),
- Berufungs- und Beschwerdekammern (Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte),
- Kammern für Handelssachen (Spezialgericht für Prozesse der Wirtschaft, besetzt auch mit ehrenamtlichen Handelsrichtern).
Die Strafabteilung des Landgerichtes Karlsruhe besteht aus:
- Großen Strafkammern/Schwurgericht (erste Instanz für besonders schwere Straftaten),
- Kleinen Strafkammern (Rechtsmittelinstanz gegen Urteile der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte - Strafrichter und Schöffengericht),
- Jugendkammern (Spezialgericht für Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende),
- Strafvollstreckungskammern.
Details entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan.
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts erstreckt sich über die Bezirke der Amtsgerichte in Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Pforzheim und Philippsburg und umfasst damit das Gebiet der Städte Karlsruhe und Pforzheim sowie der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis mit insgesamt etwa 1 Million Einwohnern.
Zur örtlichen Zuständigkeit finden Sie auch in den Content-Blocks rechts auf dieser Seite Hinweise.