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Verhandlung der Schadensersatzklage eines Zweckverbandes zur Wasserversorgung am 17.05.2024

Datum: 15.05.2024

Kurzbeschreibung: Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe wird am Freitag, 17.05.2024, ab 9.30 Uhr voraussichtlich in Saal 130, über die Schadensersatzklage eines Zweckverbandes, dessen Zweck die Trinkwasserversorgung verschiedener Gemeinden im nördlichen Landkreis Karlsruhe ist, verhandeln (Az. 3 O 107/21) .

Der klagende Zweckverband, dessen Zweck die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Kronau, Bad Schönborn, Östringen, Angelbachtal, Tairnbach und Eschelbach samt deren Ortsteile ist, beauftragte im Jahr 2007 den Beklagten, der ein Ingenieurbüro für Bauwesen betrieb, im Zusammenhang mit der Erneuerung und Erweiterung des vom Kläger betriebenen Trinkwasserversorgungsnetzes. Zentraler Gegenstand der Beauftragung waren Ingenieurleistungen des Beklagten betreffend die Planung von Baumaßnahmen im Bereich der Gemeinde Kronau. Aufgrund der Planung des Beklagten wurden unter anderem westlich der BAB 5 zwei neue Brunnen zur Trinkwasserförderung verwirklicht.

Der Kläger beanstandet die Ingenieurleistungen des Beklagten als mangelhaft. Der Kläger erachtet als zentralen Mangel die nach seiner Ansicht nicht erforderliche Planung des westlich der BAB 5 gelegenen Brunnens Nr. 6. Mit der Klage macht er Schadensersatz wegen Bezahlung nicht erforderlicher Gewerke sowie wegen mangelbedingten Minderwerts der Bauwerke geltend und fordert an den Beklagten gezahlte Vergütung zurück. 

Der Beklagte ist den Vorwürfen entgegengetreten. Er ist der Auffassung, dass insbesondere die Planung des Brunnens Nr. 6 aus hydrogeologischer Sicht sinnvoll und erforderlich gewesen sei und den seitens des Klägers verfolgten Interessen entsprochen habe. 

Der Streitwert liegt gegenwärtig bei rund 1,4 Mio. €.

Die Kammer hat bereits am 12.01.2024 mündlich verhandelt. In dem Fortsetzungstermin am Freitag beabsichtigt die Kammer, nähere Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien aufzuklären und insbesondere den Beklagten informatorisch anzuhören sowie sieben Zeugen zu vernehmen. 

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