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Verurteilung zu elf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe
Datum: 17.12.2021
Kurzbeschreibung: Die 14. Große Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe hat einen 60 Jahre alten Karlsruher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Die 14. Große Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe hat heute nach siebentägiger Hauptverhandlung unter dem Vorsitz von VRiLG Dr. Jeckel einen 60 Jahre alten Karlsruher wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Hierin einbezogen wurden die Einzelstrafen einer auf acht Jahre Gesamtfreiheitsstrafe lautenden Verurteilung durch die 7. Große Jugendkammer vom 3.11.2014. Wegen der dieser Verurteilung zugrundeliegenden Vorwürfe - Missbrauchstaten zum Nachteil eines drei bis fünf Jahre alten, in seinem Haushalt lebenden Mädchens - befindet sich der Angeklagte seit dem 10.2.2014 in Haft.
Wegen der verfahrensgegenständlichen fünf Missbrauchstaten war der Angeklagte bereits durch eine andere Jugendkammer des
Landgerichts am 19.7.2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Diese Entscheidung war auf die Revision des
Angeklagten vom Bundesgerichtshof im März 2020 wegen Mängeln in der Beweiswürdigung aufgehoben worden.
Die 14. Große Jugendkammer gewann nunmehr ebenfalls die Überzeugung, dass der Angeklagte auf den Philippinen im Wissen um das
jeweilige Alter der dort heimischen Kinder zwischen Februar 2011 und Januar 2013 in fünf Fällen mit insgesamt vier, zur Tatzeit
zwölf bzw. 13 Jahre alten Mädchen den Geschlechtsverkehr vollzog. Hierbei stützte sie sich im Wesentlichen auf entsprechende
Eintragungen im Mobiltelefon des Angeklagten, der bereits in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrtausend eine Liste über seine
Sexualkontakte geführt hatte, sowie die im Wege der Rechtshilfe ermöglichten audio-visuellen Vernehmungen von drei der weiterhin
auf den Philippinen lebenden Geschädigten.
Da von dem Angeklagten nach Auffassung der Kammer eine hohe Gefahr für die Begehung vergleichbarer Taten ausgeht, hat sie zudem dessen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Schließlich hat sie Haftbefehl erlassen, da ansonsten im Januar 2022 die Entlassung des Angeklagten aus der achtjährigen Haftstrafe bevorstünde.
Für Rückfragen:
RinLG Bender
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