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Landgericht Karlsruhe Pressemitteilung vom 22.09.2026
Datum: 22.09.2026
Kurzbeschreibung:
Am Dienstag, dem 24. November 2026, um 10 Uhr wird die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Karlsruhe im zentralen Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Karlsruhe in der Heinrich-von-Stephan-Straße 1 in Freiburg über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Stadt Heitersheim verhandeln (Az.: 16 O 1/22 Baul).
Die Stadt Heitersheim beantragte im März 2017 die Enteignung von Teilflächen von 18 Grundstücken auf ihrer Gemarkung zum Vollzug des Bebauungsplans „Nordumgehung“. Der Enteignungsausschuss des Regierungspräsidiums Freiburg lehnte diesen Antrag im Jahr 2021 ab.
Über den von der Stadt im Januar 2022 gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit rund 30 Beteiligten verhandelte die Kammer am 3. März 2023 vor Ort in Heitersheim. In der Folge mussten umfangreiche und aufeinander aufbauende verkehrs- und schalltechnische Gutachten eingeholt werden.
Im Anschluss werden nunmehr am 24. November 2026 die zwei herangezogenen Sachverständigen ergänzend mündlich angehört. Etwaig erforderliche Folgetermine sind für Dienstag, 19.01.2027, sowie Donnerstag, 21.01.2027, jeweils 10 Uhr, am selben Ort in Freiburg angesetzt.
Die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Karlsruhe ist auf Enteignungsfragen spezialisiert und überörtlich für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zuständig. Sie entscheidet in der Besetzung mit zwei Richtern des Landgerichts sowie einem hauptamtlichen Richter eines Verwaltungsgerichts.
