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Verlegung des Verkündungstermins im Rechtsstreit um die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“

Datum: 18.07.2023

Kurzbeschreibung: Landgericht Karlsruhe verlegt Verkündungstermin auf den 26.07.2023.

Der für Mittwoch, den 19.07.2023, angesetzte Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. und der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG vor der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Karlsruhe, Az. 13 O 46/22 KfH, ist 

auf Mittwoch, den 26.07.2023, 14:00 Uhr, Saal 130,

verlegt worden. 

Zum Hintergrund:

Gegenstand des im Wettbewerbsrecht angesiedelten Rechtsstreits ist der Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V., der Beklagten

  1. die Bewerbung verschiedener, exemplarisch ausgewählter Produkte aus ihrem Eigensortiment (Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche) mit dem Begriff „klimaneutral“ (unter Verweis auf eine „ClimatePartner“-Nummer und mit dem Zusatz „CO2-kompensiert“) und
  2. die Bewerbung eines anderen exemplarisch ausgewählten Produkts (Spülmittel) als „umweltneutral“

zu untersagen.

Die Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Karlsruhe hatte am 24.05.2023 verhandelt und zunächst eine Entscheidung für den morgigen Mittwoch angekündigt. 

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