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Verlegung des Verkündungstermins im Rechtsstreit um die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
Datum: 18.07.2023
Kurzbeschreibung: Landgericht Karlsruhe verlegt Verkündungstermin auf den 26.07.2023.
Der für Mittwoch, den 19.07.2023, angesetzte Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. und der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG vor der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Karlsruhe, Az. 13 O 46/22 KfH, ist
auf Mittwoch, den 26.07.2023, 14:00 Uhr, Saal 130,
verlegt worden.
Zum Hintergrund:
Gegenstand des im Wettbewerbsrecht angesiedelten Rechtsstreits ist der Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V., der Beklagten
- die Bewerbung verschiedener, exemplarisch ausgewählter Produkte aus ihrem Eigensortiment (Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche) mit dem Begriff „klimaneutral“ (unter Verweis auf eine „ClimatePartner“-Nummer und mit dem Zusatz „CO2-kompensiert“) und
- die Bewerbung eines anderen exemplarisch ausgewählten Produkts (Spülmittel) als „umweltneutral“
zu untersagen.
Die Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Karlsruhe hatte am 24.05.2023 verhandelt und zunächst eine Entscheidung für den morgigen Mittwoch angekündigt.