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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Landgerichts Karlsruhe
Anschriften:
Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe,
Erbprinzenstraße 20, 75175 Pforzheim (Kammer für Handelssachen, Außenstelle Pforzheim, und auswärtige Strafkammern)
Dienst- und Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten des Landgerichts Karlsruhe sind wie folgt:
Montag bis Donnerstag: |
07.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Freitag: |
07.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
sowie bei Gerichtsverhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Karlsruhe gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Sie erreichen uns daher am besten während der folgenden Kernarbeitszeiten:
Montag bis Donnerstag: |
09.00 Uhr bis 11.45 Uhr |
13.45 Uhr bis 15.30 Uhr |
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Freitag: |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Anträge für Apostillen und Legalisationen sind ausschließlich schriftlich beim Landgericht einzureichen. Ein Formular für einen Antrag finden Sie hier. Sprechstunden finden hierzu keine statt.
Falls Sie in Strafsachen eine Revisionsbegründung zu Protokoll erklären möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 0721 / 926-6054.
Aus Sicherheitsgründen führen wir in unseren Gerichtsgebäuden Einlasskontrollen durch:
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- Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit.
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Referendarinnen/Referendare und Behördenvertreter/innen werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
- Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
- Für Verhandlungen können die Vorsitzenden im Rahmen der Sitzungspolizei weiterhin Regelungen zu Maskenpflicht und Abstandsgeboten erlassen. Aus diesen Grund wird darum gebeten, bei Verhandlungen eine FFP2-Maske mit sich zu führen, für den Fall, dass eine derartige Anordnung erfolgt.
Hinweise für Prozessbevollmächtigte:
Wir bitten um Verständnis, dass wir über den elektronischen Eingang von Schriftsätzen keine telefonischen Auskünfte geben, da jede/r Absender*in eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs (§130a Abs. 5 Satz 2 ZPO) erhält. Wie Sie die Übermittlung von Schriftstücken vom elektronischen Anwaltspostfach zum Gericht prüfen können, ist unter https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/27 erläutert.
Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zu Fristverlängerungsanträgen möglichst ab. Diese werden mit Vorrang und so schnell wie möglich bearbeitet. Sie können die rechtzeitige Bescheidung erleichtern, wenn Sie die Anträge so früh wie möglich stellen und mit einem wiederholten Antrag bereits eine Stellungnahme des Gegners vorlegen.
Telefonverbindungen:
Telefonvermittlung:
Auskunft/Pforte:
und (Außenstellen Pforzheim)Faxnummern:
Telefax: Durchwahl
Weitere Telefaxnummern:
- Strafkammern:
- Auswärtige Strafkammern Pforzheim:
- Zivilkammer II:
- Zivilkammer III:
- Zivilkammer IV:
- Zivilkammer V:
-6903- Zivilkammer VI:
- Zivilkammer VII:
- Zivilkammer VIII:
-6946- Zivilkammer IX:
-6991- Zivilkammer X:
-6949- Zivilkammer XI:
-6991- Zivilkammer XVIII:
-6903- Kammern für Handelssachen I und III:
-6903- Kammer für Handelssachen Pforzheim:
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