Suchfunktion

Verhandlung über die Zulässigkeit eines Online-Marktplatzes für Apotheken

Datum: 12.10.2022

Kurzbeschreibung: Am 26.10.2022, 14 Uhr, Saal 130, verhandelt das Landgericht (Kammer für Handelssachen) öffentlich über Klage und Widerklage in einem Rechtsstreit eines (von einem großen niederländischen Anbieter betriebenen) Online-Marktplatzes für Apotheken mit einer Apothekerkammer, deren Mitglieder niedergelassene Apotheker*innen sind.

Gegenstand des im Wettbewerbsrecht angesiedelten Rechtsstreits ist die Frage, ob es der Klägerin angesichts der Regelungen in § 8 Satz 2, § 11 Abs. 1a ApoG erlaubt ist, für Apotheken eine Online-Plattform bereit zu stellen, über die Apotheken Arzneimittel an Patienten verkaufen können, wobei die Klägerin von den teilnehmenden Apotheken eine monatliche Grundgebühr und eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr (letztere auf Verkäufe von rezeptfreien Arzneimitteln) verlangt.

Der Rechtsstreit gewinnt zusätzliche Bedeutung vor dem Hintergrund des elektronischen Rezepts, welches seit 01.09.2022 schrittweise in Deutschland eingeführt wird. Dabei übermitteln Arztpraxen die Verordnungsdaten elektronisch an den eRezept-Server. Patient*innen erhalten einen Zugangscode, den sie (ggf. unter Nutzung einer eRezept-App) einer Apotheke ihrer Wahl bereitstellen. Die Apotheke kann sich damit die Daten vom Server laden und die Medikamente ausgeben.

§ 8 Satz 2 ApoG lautet:

Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für dem Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder am Gewinn der Apotheke ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge sind unzulässig.

§ 11 Abs. 1a ApoG lautet:

Es ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Dritten unzulässig, Verschreibungen, auch Verschreibungen in elektronischer Form oder elektronische Zugangsdaten zu Verschreibungen in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.

Fußleiste