Suchfunktion

Megabytes ersetzen Papierberge: Das Landgericht wechselt zur elektronischen Akte

Datum: 27.02.2019

Kurzbeschreibung: Die Zivilkammern des Landgerichts Karlsruhe – nach Mannheim und Hechingen der dritte Landgerichts-Pilotstandort in Baden-Württemberg - wurden im Februar 2019 mit der elektronischen Akte ausgestattet. Der Start verlief bislang komplikationslos.

Bereits im vergangenen Jahr erhielten alle Richterinnen und Richter im Land Notebooks mit Touch-Funktion und Stifteingabe. Alle Bildschirmarbeitsplätze wurden mit zwei 24-Zoll-Monitoren ausgerüstet. Jüngst kam an den eAkten-Plätzen je eine Signatureinheit zur elektronischen Unterschrift dazu. Die Sitzungssäle im Landgericht Karlsruhe werden derzeit mit mächtigen Flachbildschirmen ausgestattet, auf denen Bilder aus den Akten, Unfallskizzen und ähnliches für die Beteiligten in der Verhandlung visualisiert werden können.

Seit dem 20.2.2019 werden neu eingehende Zivilverfahren am Landgericht Karlsruhe digital geführt, von wenigen Beschwerdesachen abgesehen. Elektronische Eingänge – zulässig seit 1.1.2018 - können ohne Medienbruch digital weiterverarbeitet werden. Allerdings genügen einfache Mails im Zivilverfahren nicht: entweder durch eine sog. „qualifizierte elektronische Signatur“ oder den Versand auf sicherem Weg – z.B. über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA – muss die Identität des Absenders sichergestellt sein. Papierhafte Eingänge werden im Landgericht gescannt. In Kürze soll auch die Versendung von Dokumenten durch das Gericht digital erfolgen. Dann wird ein komplett papierloses Zivilverfahren möglich.

Die elektronische Akte bedeutet eine große Umstellung, macht aber auch vieles einfacher: „Akten“ landen per Klick auf dem nächsten Schreibtisch, kein Wachtmeister muss die oft meterhohen Berge mehr schleppen. Und alle Richter/innen einer Kammer, Rechtspfleger/innen und Servicekräfte können gleichzeitig daran arbeiten, niemand muss mehr nach Akten suchen. Erstmals können zudem alle Schriftsätze und Verfügungen elektronisch durchsucht und Akteninhalte sauber gegliedert werden. Zitate aus juristischen Datenbanken lassen sich per Link suchen oder per Mausklick einbinden. Wer von zuhause arbeiten möchte oder muss, braucht keine Akten mehr zu schleppen, sondern kann – über eine besonders gesicherte Verbindung – auf seine komplette elektronische Arbeitsumgebung zugreifen.

Die Ausstattung der Zivilkammern des Landgerichts Karlsruhe ist ein weiterer Schritt hin zur komplett elektronischen Aktenführung bei Gericht, die bundesgesetzlich ab 1.1.2026 vorgeschrieben ist. Dementsprechend befindet sich die elektronische Strafakte bereits in der Entwicklung, ihre Pilotierung ist – in Abstimmung mit Polizei und Staatsanwaltschaft - ab ca. 2020 geplant.

Für Rückfragen:
RinLG Dr. Szymanski, Tel: (0721) 926-2399
E-Mail: pressestelle@LGKarlsruhe.justiz.bwl.de

Fußleiste